Tollwutimpfung

Wer seinen Hund/Katze  in den Urlaub mitnehmen möchte, hat einiges zu beachten. Folgende Bedingungen müssen für einen Grenzübertritt innerhalb der EU erfüllt werden:

  • Chip-Kennzeichnung
  • EU-Heimtierausweis (blauer Impfpass)
  • Wenn Ihr Tier noch nie eine Tollwutimpfung hatte bzw. die Impfung abgelaufen ist, müssen Sie nach der Erstimpfung 3 Wochen warten, bis Sie ausreisen können. Bitte diese Zeitspanne berücksichtigen. Der EU-Pass ist ein behördliches Dokument, die Tollwuterkrankung eine tödliche Erkrankung, deshalb gelten diese strengen Regelungen, die wir alle einhalten müssen.

Für Reise außerhalb der EU sind abhängig von den Ein/Ausreisebestimmungen des jeweiligen Landes noch weitere Kriterien zu erfüllen (z.B.: Gesundheitszeugnis, Tollwut-Antikörpertest, Bandwurm-Behandlung etc). Aktuelle Bestimmungen für das jeweilige Land bitte telefonisch bei. der Hotline des Veterinäramtes erfragen:
MA 60 – Veterinärdienste und Tierschutz,
+431 4000-8060